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Sächsisches Wildmonitoring
Entsprechend der Jagdgesetzgebung wirken die Jagdausübungsberechtigten im
Freistaat Sachsen bei der systematischen Erfassung, Beobachtung und
Überwachung bestimmter Wildarten mit.
Hierzu wurde die EDV-Anwendung sächsisches Wildmonitoring entwickelt. Es
dient in der Hauptsache dazu, im Rahmen des Artenschutzes und für die Hege
des Wildes Kenntnisse über dessen Vorkommen und Bestand zu gewinnen.
Das sächsische Wildmonitoring dient daher auch der Abschussplanung und der
Führung und Überwachung von Jagdstrecken.
Wollen Sie als Jagdausübungsberechtigter im Freistaat Sachsen die Funktionen
des sächsische Wildmonitorings nutzen, so wenden Sie sich bitte an die für
Ihren Jagdbezirk zuständige untere Jagdbehörde beim Landkreis bzw.
kreisfreien Stadt oder an die obere Jagdbehörde beim Staatsbetrieb
Sachsenforst.
Informationen
- Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) / Tierseuchenverhütung und -bekämpfung - AV Anzeigepflicht und Mitwirkung
- Wölfe in Sachsen - Statusbericht 2018/2019
- Abschuss von Graureihern
- Bekanntmachung zur Präsenzerfassung im Wildmonitoring
- Informationen zum Graureiher
- Bekanntmachung über den landeseinheitlichen Zeitraum für die Abschussplanung 2019-2022
- Erläuterungen zur EDV-Anwendung Sächsisches Wildmonitoring
Datenschutz
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